Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen nicht zulasten der feiernden Kollegen
Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Der 3. Senat des NWB FAAAG-95318 entschieden, dass die durch eine Betriebsveranstaltung entstandenen Aufwendungen nur auf die teilnehmenden Arbeitnehmer umzulegen sind.
Hinweis: Vgl. dazu ausführlich Seifert, StuB 2018 S. 710, in dieser Ausgabe.