Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Leistungen einer „Dinner-Show“
Ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste (sog. „Dinner-Show“) unterliegt jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 98 Abs. 2, Anhang III Kategorie 7 MwStSystRL).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % u. a. für die Umsätze mit Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Die Steuerermäßigung setzt aber voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist und den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht, so der BFH. Daran fehle es, wenn sich das...