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Körperschaftsteuer | Keine verfahrensrechtliche Verknüpfung in § 40 Abs. 1 KStG
(1) § 40 Abs. 1 KStG enthält für die danach im Verschmelzungsfall stattfindende Hinzurechnung des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 KStG und des unbelasteten Teilbetrags gem. § 38 KStG der übertragenden Körperschaft zu den entsprechenden Beträgen der übernehmenden Körperschaft zwar eine materiell-rechtliche, nicht aber eine verfahrensrechtliche Verknüpfung. (2) Die die übertragenden Rechtsträger betreffenden Feststellungsbescheide nach §§ 37 Abs. 2 und 38 Abs. 1 KStG auf den steuerlichen Übertragungsstichtag entfalten deshalb keine Bindungswirkung i. S. des § 171 Abs. 10 AO für die übernehmende Körperschaft. (3) Die geänderte Feststellung der Körperschaftsteuerguthaben bzw. unbelasteten Teilbeträge der übertragenden Körperschaft stellt jedoch aus Sicht der übernehmenden Körperschaft ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar (Bezug: § 37 Abs. 2, ...