StuB Nr. 19 vom Seite 1

Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... und damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen

Solange der Provisionsanspruch des Handelsvertreters noch unter der aufschiebenden Bedingung der Ausführung des Geschäfts steht, ist er nach dem nicht zu aktivieren. Provisionsvorschüsse sind beim Empfänger als „erhaltene Anzahlungen“ zu passivieren. Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Provisionsvorschüssen stehen, sind nicht als „unfertige Leistung“ zu aktivieren, wenn kein Wirtschaftsgut entstanden ist. Kolbe ordnet ab dieses BFH-Urteil in seinen Gesamtzusammenhang ein. Aus einer Realisierung von Provisionserträgen nach dem Bilanzstichtag folgt nicht, dass laufende Aufwendungen auch erst teilweise nach dem Bilanzstichtag erfolgswirksam zu berücksichtigen sind. Insbesondere können laufende Aufwendungen unter der Bilanzposition „unfertige Leistungen“ nur dann aktiviert werden, wenn sie auf die Entstehung eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts gerichtet sind. Dagegen ist diese Bilanzposition weder eine Bilanzierungshilfe noch ist sie einem Rechnungsabgrenzungsposten ähnlich. Nachdem sich der III. Senat des BFH in seinem Urteil vom zur bilanziellen Behandlung laufender Aufwendungen im Zusammenhang mit noch nicht realisierten Provisionserträgen positioniert hat, wird der XI. Senat in dem Revisionsverfahren XI R 32/16 die Gelegenheit erhalten, die abweichende Auffassung des FG Münster zu prüfen.

Rehabilitation der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG

Die Regelung des § 8c KStG ist derzeit in vielerlei Hinsicht in Bewegung. Der Anstoß kommt insoweit von ganz verschiedenen Seiten. Zum einen hat das BVerfG den Gesetzgeber zu einer Neuregelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für die Zeiträume bis verpflichtet. Die Umsetzung dieser Entscheidung steht derzeit noch aus, der Entwurf des JStG 2018 verhindert zunächst nur die Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG für diese Zeiträume. Zum anderen hat der EuGH das jahrelange Ringen um die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG beendet, indem er die Beschlüsse der EU-Kommission – als Ursprung des Streits – für nichtig erklärt hat. Damit ist der Weg für eine rückwirkende Anwendung der Norm seit ihrem ursprünglichen Inkrafttreten gebahnt. Weiss stellt ab das vor und stellt aktuelle Entwicklungen dazu dar.

Anforderungen an Sanierungskonzepte

Das IDW hat die Neufassung des IDW Standards „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ veröffentlicht. Ergänzend wurde auch die Neufassung der „Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6“ bekannt gegeben, in welche betriebswirtschaftliche Erläuterungen aus IDW S 6 verlagert wurden. Willeke, Schädlich und Wons greifen ab ausgewählte Punkte aus dem IDW S 6 auf und nehmen dabei auch die zugehörigen Erläuterungen aus den F&A mit in den Blick.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 19/2018 Seite 1
BAAAG-95996