Kompakt-Training Unternehmenssteuern
3. Aufl. 2018
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AA. Grundlagen der Unternehmenssteuern
In diesem Kapitel wird erläutert, was generell unter Steuern und insbesondere unter den sog. „Unternehmenssteuern“ in Deutschland zu verstehen ist.
A.11. Der Steuerbegriff
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I, S. 3869; BGBl 2003 I, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) vom (BGBl 2017 I, S. 2745)
A.1.11.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen Abgaben
Vom deutschen Staat, d. h. Bund, Länder und Gemeinden, werden öffentlich-rechtliche Abgaben erhoben, um öffentliche Aufgaben (soziale Sicherung, Schulen, Universitäten, Kindergärten usw.) erfüllen zu können.
Es lassen sich folgende öffentlich-rechtliche Abgaben unterscheiden:
Die Steuern zählen zur wichtigsten Einnahmequelle des Staates.
Zu Steuern:
Steuern sind allgemein in § 3 Abs. 1 AO definiert. Sie liegen vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Geldleistung:
Die Steuer ist eine einmalige oder laufende Geldleistung; ...