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Bilanzierung | Hinzurechnung von Zinsen zu Herstellungskosten des Umlaufvermögens
Mietzahlungen für gemietete Wirtschaftsgüter, die zu Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens führen, sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, wenn die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag bereits veräußert worden sind. Denn dann haben die Zinsen den Gewinn gemindert, so dass ihre Hinzurechnung gerechtfertigt ist.
Die Klägerin im Urteilsfall war ein Bauunternehmen und mietete Baustellenzubehör. Auf den Baustellen errichtete sie Gebäude und stellte hierdurch Umlaufvermögen her. Die [i]Anmietung von BaustellenzubehörKlägerin war der Ansicht, dass die gezahlten Mieten als Herstellungskosten der Gebäude zu aktivieren sind und daher nicht den Gewinn minderten. Das FA nahm aber insoweit eine Hinzurechnung vor, als die bebauten Grundstücke vor dem Bilanzstichtag bereits v...