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Bilanzierung | Auflösung eines passiven RAP bei Betriebsaufgabe
Die Auflösung eines für einen Zinszuschuss gebildeten passiven RAP im Rahmen einer Betriebsaufgabe erhöht den Aufgabegewinn – und nicht den laufenden Gewinn. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Darlehensverbindlichkeit, für die der Zinszuschuss gewährt worden ist, in das Privatvermögen überführt wird und nunmehr privat getilgt wird.
[i]Zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der BetriebsaufgabeOhne die Betriebsaufgabe wäre die Darlehensverbindlichkeit nämlich im Betriebsvermögen geblieben, so dass der passive RAP für den Zinszuschuss ratierlich in den Folgejahren aufgelöst worden wäre. Damit bestand ein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang der Auflösung des passiven RAP mit der Betriebsaufgabe und nicht mit dem laufenden Geschäftsbetrieb.
[i]Öffentlicher Zinszuschuss wurde passiv abgegrenzt Der Kläger hatte im Jahr 2005 einen öffentlichen Zinszuschuss für ein Investitionsdar...