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EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht von Subventionen
Der BFH ersucht den EuGH um Klärung, ob Subventionen der EU mit Umsatzsteuer belastet werden dürfen
Der BFH hält es unionsrechtlich für zweifelhaft, ob eine finanzielle Beihilfe der EU die Bemessungsgrundlage erhöht und daher im Ergebnis mit Umsatzsteuer belastet wird.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine eingetragene Genossenschaft (eG), war infolge einer Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der M-eG. Der M-eG gehörte eine Vielzahl von Genossenschaftsmitgliedern an. Die M-eG war in den Streitjahren als Großhändlerin für Obst, Gemüse und Kartoffeln tätig, indem sie die von ihren Mitgliedern produzierten und an sie gelieferten Produkte weitervermarktete.
Im Streitfall förderte die EU im Rahmen von „Operationellen Programmen“ (u. a. z. B. zur Sicherstellung einer nachfragegerechten Erzeugung, zur Senkung von Produktionskosten oder zur Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen) Investitionen in Einzelbetrieben von Mitgliedern der Klägerin. Es handelte sich um eine finanzielle Beihilfe i. S. des Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse. Plante ein Erzeuger, der Mitglied einer Erzeugerorganisation war, den Erwerb eines förderfähigen Investitionsguts, bestellte es die Erzeugerorganisati...