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KSR Nr. 10 vom Seite 8

Abgrenzung zwischen Sachbezug und Barlohn

Arbeitnehmerbesteuerung: BFH zur Gewährung von Krankenversicherungsschutz

Lukas Hilbert

Ob im Erhalt eines Vorteils die Zuwendung von Bar- oder aber von Sachlohn erkannt werden kann, ist insbesondere für die Anwendung der sog. 44 ?-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von Bedeutung. Mit zwei neuen Urteilen rund um die etwaige Gewährung von Krankenversicherungsschutz hat der BFH nun seine diesbezüglichen Abgrenzungskriterien verdeutlicht.

Beiträge des Arbeitgebers als Sachbezug

Im Verfahren VI R 13/16 ging es um den Fall eines Steuerpflichtigen, dessen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für die Mitarbeiter seines Unternehmens bei zwei Versicherungen (Gruppen-)Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Zusatzleistungen sowie Zahnersatz abgeschlossen hatte. Die für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers gezahlten monatlichen Beiträge behandelte der Arbeitgeber als Arbeitslohn und das Finanzamt berücksichtigte sie unter den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dagegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg, das Finanzgericht gab der daraufhin erhobenen Klage jedoch statt und der BFH verwarf die Revision der Verwaltung als unbegründet.

Der Lohnsteuersenat erläutert hierzu seine bisherige Position, dass für die Abgrenzung von Bar-...