Ausfall einer Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Der steuerlich anzuerkennende Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch den endgültigen Ausfall einer privaten
Kapitalforderung wird bereits im Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren des Schuldners realisiert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2018 S. 19 Nr. 37 DStR 2019 S. 6 Nr. 3 DStRE 2019 S. 82 Nr. 2 EFG 2018 S. 1645 Nr. 19 ErbStB 2018 S. 354 Nr. 12 GStB 2018 S. 434 Nr. 12 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2018 S. 2755 ZIP 2018 S. 1897 Nr. 39 MAAAG-95709
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