Veräußerung eines Grundstücks gegen Barzahlung und Leistung einer Einmalzahlung in eine Sofortrenten-Lebensversicherung zu
Gunsten des Veräußerers
Leitsatz
1. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks neben einer Geldzahlung an den Veräußerer dazu, zu dessen Gunsten eine
Sofortrenten-Lebensversicherung gegen Einmalzahlung abzuschließen, deren Ausfallrisiko bei der Versicherungsgesellschaft liegt,
so errechnet sich der bei der Ermittlung der Einkünfte aus dem privaten Veräußerungsgeschäft zu berücksichtigende Veräußerungserlös
als Summe von Barzahlung und Einmalzahlung.
2. Die dem Veräußerer aus der Versicherung zufließenden Rentenzahlungen sind zusätzlich als sonstige Einkünfte zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1707 Nr. 20 ErbStB 2019 S. 11 Nr. 1 HAAAG-95699
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