Körperschaftsteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2019
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§ 22 Genossenschaftliche Rückvergütung
A. Allgemeines zu § 22 KStG
Zülow/Schubert/Rosiny, Besteuerung der Genossenschaft, 7. Aufl., München 1985; Bordewin, Anmerkung zum RWP 0001–0003–2576 und 2581; Behrle, Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Genossenschaften, KFR F. 4 KStG § 22, 1/88, S. 285; Großfeld/Hannöver, Die Subventionierung landwirtschaftlicher Genossenschaften und ihre steuerliche Behandlung, BB 1990, 1597; Herzig, Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Mitgliedergeschäften von Genossenschaften, BB 1990, 603; Turner, Finanzielle Aspekte bei der Wahl von GmbH oder Genossenschaft, DB 1993, 363; Schöberle/Hofmeister, Körperschaftsteuergesetz, 2001; Herlinghaus, Das Verhältnis des § 22 KStG zur vGA, DStZ 2003, 865; Beuthien, Sind Vorzugskonditionen für Genossenschaftsmitglieder eine vGA?, DStR 2007, 1847; Helios/Strieder, Beck`sches Handbuch der Genossenschaften, München 2009.
I. Regelungsinhalt des § 22 KStG
1Nach § 1 Abs. 1 GenG ist Zweck von Genossenschaften die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebs. Dies ist der grundsätzliche Unterschied zu Kapitalgesellschaften, deren Zweck auf die Erzielung eigener Gewinne gerichtet ist, den Anteils...