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Jörg Manfred Mössner, Siegbert Seeger, Ingo Oellerich

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

KStG Kommentar

4. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-482-64314-9

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Mössner, Seeger, Oellerich - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden

Ingo Oellerich (Mai 2021)

A. Regelungsgehalt und Zweck des § 3 KStG

1Gemäß § 3 Abs. 1 KStG besteht eine subjektive Körperschaftsteuerpflicht einer Personenvereinigung, wenn ihr Einkommen nicht bei einer anderen Person versteuert wird. Die Vorschrift steht systematisch vor § 1 Abs. 1 KStG; erst wenn die ausreichende körperschaftliche Verfassung i. S. des § 3 Abs. 1 KStG feststeht, ist der Katalog des § 1 Abs. 1 KStG, namentlich § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG zu prüfen. Durch § 3 Abs. 1 KStG kommt die Auffangfunktion der Körperschaftsteuerpflicht zum Ausdruck; sie greift nur, wenn nicht vorrangig bei einer anderen Person das Einkommen versteuert wird. Hierdurch soll eine Einmalbesteuerung auf der Ebene der Personengesellschaft sichergestellt werden. Zugleich hindert § 3 Abs. 1 KStG eine Doppelbesteuerung und begrenzt § 3 Abs. 1 KStG den Anwendungsbereich des § 2 KStG.

2Zum anderen sollen die Genossenschaften alten Rechts nach § 3 Abs. 2 KStG nur für bestimmte Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig sein; insoweit beinhaltet die Bestimmung eine Steuerbefreiung. § 3 Abs. 2 KStG ist im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 KStG lex specialis.

3–5(Einstweilen frei)

B. Rechtsentwicklung des § 3 KStG

6§ 3 KStG i. d. F. des Art. 1 des Körperschaftsteuerreformgesetzes vom fand erstmals für den am beginnenden Veranlagungszeitraum Anwendung (§ 54 Abs. 1, § 49 KStG 1977 i. V. m. ). Die Regelung des

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

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