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Das Baukindergeld zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-95539 Anders als bei früheren Förderinstrumenten ist die Finanzverwaltung beim Baukindergeld außen vor. Denn dieser Zuschuss wurde als Förderprogramm der KfW ausgestaltet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Seit dem können entsprechende Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des Antragstellers leben muss. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf max. 90.000 € pro Jahr plus 15.000 € für jedes weitere Kind betragen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Baukindergeld im Überblick:
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