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In eigener Sache | Der Immobilien-Familienpool
Im Beitrag von Dr. Rüdiger Werner, NWB 32/2018 S. 2332, 2333 ist die Aussage, wonach alle Übertragungen von Anteilen an einer Bruchteilsgemeinschaft grunderwerbsteuerpflichtig sind, missverständlich. Natürlich ist es vorteilhafter, ein Grundstück über eine Personengesellschaft zu halten, da sämtliche Übertragungen von Anteilen an einer Bruchteilsgemeinschaft grunderwerbsteuerpflichtig sind, weil die für die Gesamthand geltenden Grundsätze der grunderwerbsteuerfreien Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht für Bruchteilseigentum gelten. Die Einräumung von Bruchteilseigentum an einem dem Erblasser gehörenden Grundstück an unmittelbare Abkömmlinge und gleichgestellte Personen ist allerdings nach § 3 Nr. 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Die Online-Version des Beitrags ist bereits ...