Vorschenkungen
Mandanten sind häufig erstaunt, wenn sie im Rahmen einer (Erst-)Beratung zu Vorschenkungen befragt werden. Vielen ist nicht bewusst, dass der Fiskus sich bei der Festlegung der Steuer z. B. im Rahmen einer Schenkung eines Familienwohnsitzes an den Sprößling unter Umständen auch für den Wagen interessiert, den er zur Volljährigkeit bekommen hat oder die sehr großzügigen Unterhaltsleistungen während des Studiums, wenn diese über die normalen Unterhaltsleistungen hinausgehen. Umso wichtiger, dass der Berater hier genau nachfragt. Zu Dokumentationszwecken eignet sich hier der Vordruck „Vorschenkungen“, den Sie in der NWB Datenbank unter NWB UAAAF-80713 aufrufen können.
Selbstverständlich sind Vorschenkungen nicht nur im Rahmen von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen relevant. Eine hohe Brisanz erhält dieses Thema auch bei der Abgabe von Selbstanzeigen. Bekanntlich müssen bei einer Selbstanzeige Angaben zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre gemacht werden. Hier gilt es sicherzustellen, dass bei einer Selbstanzeige nicht Vorschenkungen übersehen werden.
Tipp: Lesen Sie zum Thema „Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige“ auch den Grundlagenbeitrag von Dr. Karsten Webel. Den Beitrag können Sie unter NWB VAAAE-82580 in der Datenbank aufrufen.
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Fundstelle(n):
NWB-EV 10/2018 Seite 323
NWB BAAAG-95315