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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Firmenwagen: Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei gewillkürtem Betriebsvermögen

Nach einem Urteil des FG Sachsen ist der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der nur zu 25 % betrieblich genutzt wurde, im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Abschreibung in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme nur zu 25 % steuerlich ausgewirkt hat. Über die Revision muss der VIII. Senat entscheiden.

Für Mandanten, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist möglicherweise ein schwebender Prozess interessant, der beim VIII. Senat des Bundesfinanzhofs neu anhängig ist. Wird ein Firmenwagen zu weniger als 50  % betrieblich genutzt , stellt sich bei einer Veräußerung die Frage: Ist der Erlös in voller Höhe zu versteuern?

Im Streitfall nutzte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner einen Pkw zu 25 % betrieblich. Er behandelt ihn als gewillkürtes Betriebsvermögen. Wegen der privaten Nutzungsentnahme wirkte sich die Abschreibung im Ergebnis nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Dennoch erfasste das Finanzamt den Erlös bei der Veräußerung in voller Höhe.

So hätte ich den Fall auch gelöst. Das Sächsische FG hielt die Ermittlung ebenfa...