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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Internationales Steuerrecht: Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten

Der EuGH hat in seinem jüngst ergangenen Urteil „Bevola/Trock” klargestellt, dass er mit dem „Timac Agro”-Urteil keine Abkehr von seiner bis dahin gefestigten Rechtsprechung zur Berücksichtigung finaler Verluste aus Betriebsstätten in einem anderen EU-Mitgliedstaat beim Stammhaus im Ansässigkeitsstaat einläuten wollte. Der EuGH räumt dem Leistungsfähigkeitsprinzip Vorrang vor dem Territorialitätsprinzip und den fiskalischen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten ein.

Auch die nächste Entscheidung, die wir für Sie ausgewählt haben, stammt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit seinem Grundsatzurteil „Bevola/Trock” in einem dänischen Vorlageverfahren ein neues Kapitel aufgeschlagen – im Hinblick auf die Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten. Die Entscheidung ist von großer Bedeutung – für das internationale Konzernsteuerrecht und insbesondere für Standortentscheidungen international agierender Unternehmen.

Mit ihrem Urteil in der Sache „Marks & Spencer” hatten die Luxemburger Richter im Jahr 2005 die Rechtsfigur „finaler Verluste” begründet. Zwischenzeitlich waren in der Fachliteratur Zweifel aufgekommen, ob der EuGH diese großzügige...