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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 SO 2248/18 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtskräftig als unbegründet abgelehnt worden, steht einem erneuten Antrag die Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses entgegen. Ein erneuter Antrag kann nur auf neue Tatsachen gestützt werden, die nach der früheren Entscheidung entstanden sind und eine andere Beurteilung des entscheidungserheblichen Sachverhalts rechtfertigen.

Fundstelle(n):
BAAAG-95179

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