Wolfgang Hufnagel, Beate Burgfeld-Schächer
Einführung in die Buchführung und Bilanzierung
9. Aufl. 2018
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61715-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3.482-53839-1
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Einführung in die Buchführung und Bilanzierung (9. Auflage)
Teil V: Lösungen zu den Übungsaufgaben
Teil I, Kapitel 3.10
Lösungen
5101Aufgabe 1
Grundlegendes Verständnis
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a) | Aussage: Die Notwendigkeit ein betriebliches Rechnungswesen aufzubauen, ergibt sich ausschließlich durch die Pflicht des Unternehmers den externen Adressaten wie Staat, Anteilseigner etc. Rechenschaft über den Erfolg des betrieblichen Geschehens abzulegen. |
Korrektur bzw. Erläuterung: Die Pflicht ergibt sich nicht nur zur Rechenschaftslegung gegenüber dem externen Adressatenkreis, sondern auch als Grundlage von Planungs- und Prognoserechnungen zur Entscheidungsvorbereitung für das Management zur Sicherung künftiger Erfolge. | |
b) | Aussage: Die Kostenrechnung dient im Wesentlichen der Rechenschaftslegung nach außen. |
Korrektur bzw. Erläuterung: Die Buchführung und der Jahresabschluss dienen im Wesentlichen der Rechenschaftslegung nach außen, die Kostenrechnung dient in erster Linie der Rechenschaftslegung nach innen. | |
c) | Aussage: Grundsätzlich sind alle Einzelkaufleute und Gesellschaften zur Buchführung verpflichtet. |
Korrektur bzw. Erläuterung: Nach § 241a HGB sind für Einzelkaufleute Befreiungen von der Buchführungspflicht möglich, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen die im Gesetz veranker... |