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Investmentsteuer | Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am geltenden Fassung
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 InvStG 2018 Stellung genommen.
Das BMF beantwortet in seinem Schreiben v. Fragen zur Zurechnung nach § 35 InvStG 2018, zur Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018, zu Spezial-Investmentfonds mit nur einem Anleger sowie zum Fonds-Abkommensgewinn und Fonds-Teilfreistellungsgewinn.