Aussetzung eines ESt-Vorauszahlungen betreffendes Revisionsverfahren nach Ergehen des Jahressteuerbescheids
Gesetze: FGO § 74
Gründe
Der Beklagte und Revisionsbeklagte hat für den Veranlagungszeitraum 1997 einen Jahreseinkommensteuerbescheid erlassen, der mit dem Einspruch angefochten ist. Einen Antrag nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. hat der Kläger und Revisionskläger nicht gestellt. Das Revisionsverfahren wegen Einkommensteuervorauszahlungen 1997 ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 74 FGO auszusetzen, bis das Verfahren über den Jahreseinkommensteuerbescheid 1997 rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. z.B. , BFH/NV 1998, 602, zur Umsatzsteuer).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 794
BFH/NV 2003 S. 794 Nr. 6
HAAAA-71536