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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 P 28/18 B

Leitsatz

Leitsatz:

Werden mehrere Maßnahmen in einem Maßnahmenbescheid nach § 115 Abs. 2 SGB XI zusammengefasst, bildet jede Maßnahme einen eigenständigen Streitgegenstand für den der Regelstreitwert anzusetzen ist. Der Streitwert insgesamt ergibt sich sodann aus der Addition der einzelnen Streitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG.

Fundstelle(n):
QAAAG-94659

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