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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 KR 374/18 ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts bei fehlenden Tatsachenfeststellungen.

2. Nicht nur offensichtliche Erfolgsaussichten der Berufung können ein Kriterium im Rahmen der Gesamtabwägung sein, das für eine Aussetzung der Vollstreckung sprechen kann, sondern auch der völlig offene Ausgang des Berufungsverfahrens. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Tatsachenfeststellungen im erstinstanzlichen Verfahren das Urteil, aus dem die Vollstreckung droht, offensichtlich nicht tragen.

Fundstelle(n):
WAAAG-94631

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