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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 163/16

Gesetze: SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 11 Abs. 1; SGB II § 22; SGB II § 40 Abs. 4 S. 1; SGB II § 43; SGG § 143; SGG § 144; SGG § 151; SGG § 160 Abs. 2; SGG § 193; WoGG § 7 Abs. 1 Nr. 1; WoGG § 8 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; WoGG § 25 Abs. 3; SGB X § 33 Abs. 3; SGB X § 33 Abs. 5 S. 1; SGB X § 48; SGB X § 102 ff.; SGB X § 103 Abs. 1; SGB X § 104 Abs. 1; SGB X § 107 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Erfüllungswirkung des § 107 SGB X tritt bei tatsächlich gezahltem Arbeitslosengeld II, aber vorrangigem Anspruch auf Arbeitslosengeld, das erst nachträglich bewilligt wird, nicht im Umfang von 56% der im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II berücksichtigten Unterkunftskosten ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAG-94599

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