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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4676/16

Leitsatz

Leitsatz:

Der Bescheid der Krankenkasse über die Beendigung der Familienversicherung (§ 10 SGB V) zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Nichtvorlage von Einkommensnachweisen ist grundsätzlich ein (ausschließlich) belastender Verwaltungsakt. Als (auch) begünstigender (Status-)Verwaltungsakt (Verwaltungsakt mit belastender und begünstigender Mischwirkung, vgl ) kann er für die Zeit vor dem festgelegten Beendigungszeitpunkt nur bei Vorliegen besonderer Umstände eingestuft werden.

Fundstelle(n):
EAAAG-94595

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