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Neuer Praxishinweis der WPK zur Abschlussprüfung
Bei der jährlichen Abschlussdurchsicht (präventive Berufsaufsicht) hat die WPK insbesondere in folgenden Bereichen Mängel festgestellt:
Anhangangaben zu Altersversorgungsverpflichtungen (beim Jahresabschluss § 285 Nr. 24 und Nr. 25 HGB sowie § 253 Abs. 6 HGB), zu Sicherungsbeziehungen (beim Jahresabschluss § 284 Abs. 2 Nr. 1, § 285 Nr. 23 und Nr. 19 HGB) und zu Haftungsverhältnissen (beim Jahresabschluss § 268 Abs. 7, § 285 Nr. 27 HGB),
Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten (beim Jahresabschluss § 277 Abs. 5 HGB),
Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
Kapitalflussrechnung und Steuerüberleitungsrechnung.
Um diese Bereiche auch bei der Prüfung adäquat zu adressieren und so die Prüfungsqualität zu verbessern, hat die WPK einen Praxishinweis mit rechnungslegungsbezogenen Anforderungen dazu veröffentlicht.
Die Meldung der WPK dazu vom sowie der Praxishinweis sind abruf...