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LSG Thüringen Beschluss v. - L 6 KR 708/18 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Unzulässigkeit des Sozialrechtswegs bei Streit um die Frage der Zweckmäßigkeit einer Ausschreibung nach § 127 Abs. 1 S. 6 SGB V.

2. Zur Unzulässigkeit der Verweisung eines derartigen Rechtsstreits an den Vergabesenat des OLG oder an die Vergabekammer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAG-94022

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