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LSG Schleswig-Holstein Beschluss v. - L 5 BA 104/18 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Treuhandvertrag kann auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BSG (12. Senat) für die statusrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers mit einem Gesellschaftsanteil von weniger als 50 v.H. Bedeutung zukommen.

2. Zum Beurkundungserfordernis einer vor der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages getroffenen Treuhandabrede.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 13 Nr. 36
KAAAG-94019

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