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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 14 U 164/12

In der Sache ist streitig, ob bei der Klägerin die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können - (im Folgenden BK 5101) erfüllt sind.

Fundstelle(n):
JAAAG-93993

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