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FG Köln | Zur Korrektur notwendiger Rechnungsvoraussetzungen
Erweckt die Rechnung durch unzutreffende Hinweise auf einen Lieferort im Ausland den Eindruck, dass über eine innergemeinschaftliche Lieferung abgerechnet wird, während tatsächlich eine Inlandslieferung erfolgt ist, und werden diese Hinweise im Zuge einer Rechnungskorrektur getilgt, so handelt es sich dem FG Köln zufolge um die Korrektur einer notwendigen Rechnungsangabe (Hinweis auf eine Steuerbefreiung) und somit um eine steuerlich anzuerkennende Rechnungsberichtigung.
Die fehlerhaften [i]Zur Korrektur über die Steuerpflicht irreführender Angaben in einer RechnungRechnungen waren mit Vergütungsanträgen für die Jahre 2010 und 2011 eingereicht, aus dem besagten Grund aber abgelehnt worden. Eine Korrektur und Neueinreichung der Rechnungen erfolgte 2014 mit einem weiteren Antrag, auf den sich die Klage bezog. Nach dem Urteil des FG Köln ist der Vergütungsa...