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EuGH | Vorsteuerabzug eines Unternehmers mit einer Zweigniederlassung
Die in Deutschland ansässige Klägerin des Ausgangsverfahrens erhielt in Portugal eine Steuernummer. Sie gründete dort eine Zweigniederlassung, für die sie eine weitere Steuernummer erhielt. Die Klägerin errichtete zur Umsetzung eines Projekts zusammen mit einem portugiesischen Unternehmer einen Zusammenschluss mit der Funktion einer ARGE, wobei sie ihre eigene Steuernummer verwendete. Sie schloss einen Gründungsvertrag, in dem u. a. die Aufteilung der Kosten geregelt war. Allerdings schloss auch die Zweigniederlassung – unter Verwendung ihrer eigenen Steuernummer – eine Vereinbarung mit dem Zusammenschluss ab, die wechselseitige Leistungen zwischen der Zweigniederlassung und dem Zusammenschluss vorsah, wobei dieser seine Kosten der Zweigniederlassung weiterzuberechnen hatte. Die Belastungs...