Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von
Anteilen an Kapitalgesellschaften
Leitsatz
1. Ein Forderungsverlust fällt – sofern hierdurch keine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft erfolgt - nicht unter
§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG (gegen BFH-Urteil vom11.7.2017, IX R 36/15 u. vom , VIII R 13/15).
2. Der Ausfall einer Kapitalforderung die zum Wegfall der Vermögenssubstanz führt, ist einer Veräußerung i.S.d. § 20 Abs.
4 Satz 1 EStG auch nicht gleichzustellen, da über den klaren und eindeutigen Wortlaut hinaus keine planwidrige und auslegungsbedürf-tige
Regelungslücke besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGHE:2018:0412.9K1053.15.00
Fundstelle(n): BB 2019 S. 869 Nr. 15 DStR 2019 S. 6 Nr. 3 DStRE 2019 S. 83 Nr. 2 EFG 2018 S. 1642 Nr. 19 ErbStB 2019 S. 8 Nr. 1 BAAAG-93734
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