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FG Köln Urteil v. - 5 K 2938/16

Gesetze: GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 2

Grunderwerbsteuer

Gegenleistung, Mitverkauf beweglicher Gegenstände

Leitsatz

Werden zusammen mit einer Immobilie durch gesonderten Vertrag gebrauchte bewegliche Gegenstände (hier: Einbauküche und Markise) verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für werthaltige Gegenstände, wenn keine Anhaltspunkte für überhöhte Kaufpreise bestehen.

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 20 Nr. 30
KÖSDI 2018 S. 20908 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2018 S. 2836
XAAAG-93731

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