Erhaltungsaufwendungen für die Anschaffung einer neuen Einbauküche als Versorgungsleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG
bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen eines Altenteilsvertrags und Vereinbarung eines Wohn- und Küchenmitbenutzungsrechts
des Übergebers
Leitsatz
Wurde bei Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen eines Altenteilsvertrags u. a. als beschränkt
persönliche Dienstbarkeit ein grundbuchrechtlich gesichertes unentgeltliches lebenslanges Wohnungsrecht des Übergebers am
Schlafzimmer im Erdgeschoss des überlassenen Wohnhauses und das Recht auf Mitbenützung der zum gemeinsamen Gebrauch der Hausbewohner
bestimmten Anlagen, Einrichtungen und Räume, insbesondere der gemeinsamen Küche und des Bades mit WC, bewilligt, hat nach
dem Übergabevertrag der Übernehmer die Austragswohnung, zu der die Mitbenutzung der Küche gehört, in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie in diesem Zustand zu erhalten, und ersetzt der Übernehmer 28 Jahre nach
Abschluss des Altenteilsvertrags die zwischenzeitlich völlig verschlissene Kücheneinrichtung durch eine neue Einbauküche,
so gehören die Erhaltungsaufwendungen für die Anschaffung der neuen Einbauküche -soweit sie auf das gewährte Wohnrecht entfallen
– zu den Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG und können vom Übernehmer als Sonderausgaben abgezogen werden.
Die vom Übernehmer zur Ermittlung des auf das Wohnrecht des Altenteilers entfallenden Teils der Kosten der neuen Einbauküche
vorgenommene Aufteilung nach der Anzahl der insgesamt in dem Haushalt lebenden Personen ist nicht zu beanstanden.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1629 Nr. 19 KÖSDI 2018 S. 20980 Nr. 11 NAAAG-93717
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