Keine steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts von Aktien im Jahr nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Aktiengesellschaft
Werbungskostenabzugsverbot auch bei Kapitaleinkünften für im EU-Ausland entstandene Werbungskosten
Leitsatz
1. Der infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG eingetretene Wertverlust von in einem ausländischen
Depot verwahrten Aktien dieser AG kann nicht nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der AG noch nicht abgeschlossen ist.
2. Das für Kapitaleinkünfte bestehende Werbungskostenabzugsverbot gem. § 20 Abs. 9 EStG gilt unabhängig davon, ob die Werbungskosten
in Deutschland oder im EU-Ausland entstanden sind; insoweit ist eine europarechtswidrige Diskriminierung nicht ersichtlich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1705 Nr. 20 DAAAG-93716
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