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Rabattgewährung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit Rabatten ist zwischen Lieferantenrabatt und Kundenrabatt zu unterscheiden. Sofort gewährte Rabatte mindern unmittelbar den Rechnungspreis, wohingegen nachträglich gewährte Rabatte eine Änderung des ursprünglichen Rechnungsbetrags und damit auch eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nach sich ziehen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3770 | Erhaltene Rabatte |
3780 | Erhaltene Rabatte 7 % Vorsteuer | |
3790 | Erhaltene Rabatte 19 % Vorsteuer | |
Umsatzerlöse | 8770 | Gewährte Rabatte |
8780 | Gewährte Rabatte 7 % USt | |
8790 | Gewährte Rabatte 19 % USt |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 5770 | Erhaltene Rabatte |
5780 | Erhaltene Rabatte 7 % Vorsteuer | |
5790 | Erhaltene Rabatte 19 % Vorsteuer | |
Umsatzerlöse | 4770 | Gewährte Rabatte |
4780 | Gewährte Rabatte 7 % USt | |
4790 | Gewährte Rabatte 19 % USt |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
5001 | Erlösberichtigungen | |
5051 | Erlösberichtigungen | |
6002 | Nachlässe |
2. Rechtsgrundlagen
§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 277 Abs. 1 HGB, „Anschaffungskosten“,