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EFRAG erteilt ED/2018/1 zu IAS 8 finale Absage
Das IFRS IC veröffentlicht regelmäßig Entscheidungen zur Nichtaufnahme von Fragestellungen auf seine Agenda (sog. agenda rejections oder Non-IFRICs), die geltendes Recht zwar nicht ändern, denen aber dennoch faktische Bedeutung beigemessen wird.
Durch ED/2018/1 wird eine Ausnahmevorschrift für die grundsätzlich retrospektive vorzunehmende bilanzielle Abbildung freiwilliger Änderungen von Rechnungslegungsmethoden aufgrund von Non-IFRICs vorgeschlagen. Eine Retrospektion wäre nach den Vorschlägen im Entwurf nur dann geboten, wenn der Nutzen aus der retrospektiven Anwendung für die Abschlussadressaten die anfallenden Kosten übersteigt.
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) hat am ihre finale Stellungnahme gegenüber dem IASB ein...