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Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation bestimmter Routineuntersuchungen an vorgebildete Mitarbeiter
Ein Laborarzt ist nicht eigenverantwortlich i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG tätig, wenn er nach dem betrieblichen Arbeitsablauf solche Untersuchungsaufträge und deren Ergebnisse weder zur Kenntnis nimmt noch auf Plausibilität hin überprüft, die nach einem Vorscreening der fachlich vorgebildeten Mitarbeiter zu einem unauffälligen Befund führen (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 3 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Ein selbständiger Angehöriger eines freien Berufs ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch dann freiberuflich – und nicht gewerblich (gewerbesteuerpflichtig) – tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Auch unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BFH zur Delegation von Routineaufträgen an angestellte Berufs...BStBl 2015 II S. 216BStBl 2015 II S. 1002BStBl 1990 II S. 507