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Keine aufwendungsbezogene Begrenzung bei der 1 %-Regelung
Auch wenn die Anwendung der 1 %-Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4 EStG).
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wurde durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom (BStBl 2006 I S. 432) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 dahin geändert, dass nur die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen ist. Der Kläger, ein selbständiger Immobilienma...