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BFH 25.04.2018 XI R 16/16, StuB 17/2018 S. 644

Umsatzsteuer | Zur Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten

Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgasts Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt eine Besorgungsleistung i. S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG unterliegen (Bezug: § 3 Abs. 11, § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG; Art. 28 MwStSystRL).

Praxishinweise

Nach § 3 Abs. 11 UStG liegt eine sog. Dienstleistungskommission vor, wenn ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet wird und er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung handelt. In diesem Fall gilt die besorgte sonstige Leistung als an ihn und von ihm erbracht. § 3 Abs. 11 UStG fingiert also eine Leistungskette, so der BFH. Die aus Sicht des Zivilrechts erbrachte Geschäftsbesorgungsleistung des e...