Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pensionsrückstellung in der Niedrigzinsphase
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3091) zu Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase geantwortet (BT-Drucks. 19/3423). Insbesondere wird ausgeführt, dass keine Senkung des Rechnungszinses auf Pensionsrückstellungen geplant ist.
Die Höhe des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt: Steuerrechtlich wird seit 1982 mit einem festen Zinssatz von 6 % gerechnet. Der handelsrechtliche Rechnungszinssatz orientiert sich am aktuellen Zinsniveau und liegt somit derzeit deutlich unter dem steuerrechtlichen Zinssatz.
Hierzu führte die Bundesregierung weiter aus:
Bei der bilanzsteuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG beträgt der steuerliche Rückstellungszins unabhängig von der jeweiligen Zinsentwi...