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Einkommensteuer | Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgabenabzug
Prämienzahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern gem. § 53 Abs. 1 SGB V gewährt, stellen laut Beitragsrückerstattungen dar, die die wirtschaftliche Belastung der Mitglieder und damit auch ihre Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG reduzieren.
In dem Rechtsstreit ging es darum, ob Prämienzahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse als Beitragsrückerstattungen die Sonderausgaben mindern. Die Prämienzahlungen wurden für den Wechsel in einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewährt. [i]Schmidt, Sonderausgaben, Grundlagen NWB ZAAAF-89151 Der X. Senat des BFH hatte sich im Wesentlichen mit seiner eigenen Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Bonusleistungen einer Krankenkasse v. - X R 17/15 (BStBl 2016 II S. 989) auseinanderzusetzen, die er als nicht verrechenbare Zuwendungen beurteilt hatte. Den Unte...BStBl 2017 I S. 820