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Fahrzeugleasing
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Beim Fahrzeugleasing ist zu entscheiden, ob der Leasingvertrag eher einem Ratenkaufvertrag oder einem Mietvertrag ähnelt. Davon wird abhängen, ob es sich um Kauf- oder Mietleasing handelt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4570 | Mietleasing Kfz |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4815 | Kaufleasing |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6560 | Mietleasing Kfz |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6250 | Kaufleasing |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
6710 | Leasingaufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
§§ 535 ff. BGB, § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 3 Abs. 1 UStG, § 3 Abs. 9 UStG, § 15 UStG, Abschnitt 1.3 Abs. 17 UStAE, Abschnitt 3.5 Abs. 5 UStAE, Abschnitt 3.5 Abs. 6 UStAE.
3. Welche umsatzsteuerlichen Besonderheiten gelten?
Für ab dem abgeschlossene Leasingverträge ist die Übergabe des Gegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer nur dann eine Lieferung, wenn:
der Vertrag ausdrücklich eine Klausel zum Übergang des Eigentums an diesem Gegenstand vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer enthält und
aus den (zum Zeitp...