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LSG Bayern Urteil v. - L 15 AS 686/16

Gesetze: BAföG a.F. § 13; SGB II § 7 Abs. 5; SGB II § 7 Abs. 6; SGB II a.F. § 27 Abs. 3; SGB II a.F. § 27 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

1. Mit Blick auf den Gesetzeszweck von § 7 Abs. 5 SGB II, nämlich die Vermeidung einer versteckten Ausbildungsförderung im System des SGB II, kommt es nicht in Betracht, von den engen Voraussetzungen für die Annahme eines Härtefalls im Sinne von § 27 Abs. 4 (hier: in der Fassung vom ), die vom BSG aufgestellt worden sind, abzuweichen und eine weitere Fallgruppe - wie etwa die Berücksichtigung anerkennenswerten Engagements und solidarischer Hilfeleistung im Familienkreis - anzuerkennen.

2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Härtefalls im Sinne von § 27 Abs. 4 SGB II a.F.

Fundstelle(n):
FAAAG-92846

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