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LSG Bayern Urteil v. - L 3 U 287/14

Gesetze: BJagdG § 1 Abs. 1; BJagdG § 3; RVO § 776 Abs. 1; SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 5; SGB VII § 131 Abs. 1; SGB VII § 131 Abs. 2; SGB VII § 182; SGB VII § 183

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum Begriff eines Unternehmens der Jagd im Sinne des § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII.

2. Ein Unternehmen der Jagd im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist durch das Recht zur Jagdausübung entsprechend den Bestimmungen des BJagdG und den sich daraus ergebenden flächenmäßigen Beschränkungen gekennzeichnet.

Fundstelle(n):
EAAAG-92816

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