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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VG 16/11

Gesetze: BVG § 30; OEG § 1; SGB X § 27; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 60 Abs. 1 BVG regelt den Beginn der Leistungen der Beschädigtenversorgung nur beim Erstantrag.

2. Bei Erlass eines Zugunstenbescheides wird § 44 Abs. 4 SGB X nicht durch § 60 Abs. 1 BVG verdrängt, sondern findet daneben voll Anwendung.

3. Über die in § 60 Abs. 1 S. 3 BVG praktisch enthaltene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Eintritt der Schädigung erfasst der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zusätzlich auch Fristversäumnisse, die auf Behördenfehlern beruhen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAG-92796

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