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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VG 16/11

Gesetze: BVG § 30; OEG § 1; SGB X § 27; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 60 Abs. 1 BVG regelt den Beginn der Leistungen der Beschädigtenversorgung nur beim Erstantrag.

2. Bei Erlass eines Zugunstenbescheides wird § 44 Abs. 4 SGB X nicht durch § 60 Abs. 1 BVG verdrängt, sondern findet daneben voll Anwendung.

3. Über die in § 60 Abs. 1 S. 3 BVG praktisch enthaltene Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Eintritt der Schädigung erfasst der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zusätzlich auch Fristversäumnisse, die auf Behördenfehlern beruhen.

Fundstelle(n):
QAAAG-92796

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