BFH - I R 7/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 34c Abs 5, AO § 163
Rechtsfrage
Anwendbarkeit von § 34c Abs. 5 EStG und des sog. Auslandstätigkeitserlasses - Antragstellung auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung - Verhältnis von § 34c Abs. 5 EStG zu § 163 AO
1. Kann die Anwendung von § 34c Abs. 5 EStG und des sog. Auslandstätigkeitserlasses (BStBl I 1983, 470) auch noch nach Bestandskraft des Steuerbescheides bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung beantragt werden?
2. Ist neben einem abgeschlossenen Verfahren nach § 34c Abs. 5 EStG noch Raum für ein Billigkeitsverfahren nach § 163 AO, wenn dafür ausschließlich Gründe des § 34c Abs. 5 EStG geltend gemacht werden?
Antragsfrist; Auslandstätigkeitserlass; Billigkeitsmaßnahme
Fundstelle(n):
BAAAG-92668