BFH - I R 15/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: DBA TUN Art 19 Abs 3, DBA TUN Art 15 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b
Rechtsfrage
Besteuerungsrecht nach der sog. Entwicklungshelferklausel
Sind die Voraussetzungen der sog. Entwicklungshelfer-Klausel in Art. 19 Abs. 3 Satz 1 DBA-Tunesien bei sog. Mischfinanzierungen eines Entwicklungshilfeprojektes (Finanzierung teilweise aus deutschen und teilweise aus anderweitigen Mitteln) wegen des in der Klausel enthaltenen Ausschließlichkeitsgebotes nicht erfüllt? - Findet eine horizontale Segmentierung nach der Mittelherkunft nicht statt? - Steht das Besteuerungsrecht in diesem Fall gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Tunesien in vollem Umfang dem Tätigkeitsstaat Tunesien zu?
Arbeitnehmer; Beschränkte Steuerpflicht; Besteuerungsrecht; Doppelbesteuerung
Fundstelle(n):
RAAAG-92667