Buchführungsmängel bei fehlenden Ausgangsrechnungen zu fortlaufend vergebenen Rechnungsnummern
(Un-)Sicherheitszuschlag
Leitsatz
1. Die Beweiskraft der Buchführung ist erschüttert, wenn zu insgesamt 23 vom Buchführungsprogramm vergebenen fortlaufenden
Rechnungsnummern weder eine Ausgangsrechnung noch ein Stornobeleg oder eine sonstige (die fehlerhafte Nummernvergabe dokumentierende)
Unterlage vorliegt.
2. Die danach zulässige Schätzung kann auch durch einen (pauschalen) Zuschlag zu den Betriebseinnahmen erfolgen, um dadurch
den Unsicherheiten Rechnung zu tragen, die durch die punktuelle Feststellung von sachlichen Fehlern in den Unterlagen des
Steuerpflichtigen eingetreten sind, sog. (Un-)Sicherheitszuschlag.
Fundstelle(n): WAAAG-92635
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.